Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachkurse
der FSA Fremdsprachen-Akademie GmbH (im Folgenden FSA)
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten für die Teilnahme an Sprachkursen der FSA die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes der FSA zustande.
2. Die FSA bietet Einzelunterricht, Gruppenkurse und Firmenlehrgänge für Fremdsprachen an.
3. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Ausbildungszeiten, Ausbildungsort, Lehrstoff und Lehrkräfte werden in Abstimmung mit dem Kunden durch die FSA bestimmt. Die Kosten des von der FSA empfohlenen Lehrmaterials tragen die Kursteilnehmer bzw. der jeweilige Vertragspartner. Die FSA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Kurse im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit einer Kursleitung durch eine Ersatzlehrkraft abzuhalten, um den Fortgang des Kurs-programms zu gewährleisten.
4. Für die Sprachkurse werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren wird im Angebot der FSA ausgewiesen und mit dessen Annahme vom Kunden akzeptiert. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich gehaltenen Stunden sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Kursgebühren sind nach Rechnungszugang innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das Konto IBAN DE49 8504 0000 0142 4803 00, BIC COBADEFFXXX, der FSA zu entrichten.
5. Für den Fall, dass ein einzelner Kursteilnehmer Unterrichtsstunden eines Gruppenkurses, sei es durch Krankheit oder Urlaub, etc. versäumt hat, besteht weder ein Ersatz- noch ein Rückvergütungsanspruch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, versäumte Unterrichtsstunden durch zusätzliche Teilnahme in anderen Gruppen auszugleichen, wenn die FSA zu dieser Zeit ein entsprechendes Kursangebot abhält.
Wird ein Kurstermin später als 48 Stunden vor Kursbeginn abgesagt, ist die FSA berechtigt, 50 % der Kursgebühr in Rechnung zu stellen. Wird ein Kurstermin später als 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt, werden 100 % der Kursgebühr berechnet.
Absagen für Kurstermine an einem Montag müssen bis spätestens 12 Uhr des vorhergehenden Freitages erfolgen. Bei späterer Absage werden die Kursstunden als gehalten in Rechnung gestellt. Die rechtzeitige zeitliche Verlegung von Kursterminen ist in Abstimmung mit der FSA möglich.
6. Verträge können, wenn nicht anders vereinbart, bis zu 4 Wochen vor Beginn durch den Auftraggeber kostenfrei widerrufen werden. Bei Widerruf innerhalb einer Frist von 2 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 €, erhoben. Bei Widerruf innerhalb von 2 Wochen vor Beginn erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 250,00 €. Es können ersatzweise andere als die namentlich gemeldeten Personen, die Veranstaltung besuchen.
Die Anmeldung/Vertragsabschluss erfolgt bei geförderten Maßnahmen/Projekten grund-sätzlich vorbehaltlich der Förderung durch den Kostenträger. Sollte die Förderung nicht zustande kommen, können beide Seiten kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Sollte eine bewilligte Förderung durch Gründe, die der Teilnehmer zu verantworten hat, widerrufen werden, behält sich die FSA Geltendmachung von Schadensersatz vor.
Wenn nicht anders vereinbart, gelten für den Rücktritt nach Lehrgangsbeginn die gesetzlichen Regelungen.
7. Ein Wechsel in ein anderes Kursniveau ist nach Absprache möglich, sofern die FSA ein entsprechendes Kursangebot abhält.
8. Die Haftung der FSA bei Pflichtverletzungen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern sie wenigstens fahrlässig erfolgt.
9. Abänderungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Gerichtstand ist der Geschäftssitz der FSA.
11. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den beiderseitigen Interessen am nächsten kommende Bestimmung.